Sonstige vorsorgeaufwendungen höchstbetrag


Für diese Beiträge gilt im Steuerjahr ein Höchstbetrag von. 1 Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine. 2 Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen erhöht sich auf ,– € für Angestellte und Beamte und ,– € für Selbstständige. 3 Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt bis Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder. 4 Im Jahr beträgt der Höchstbetrag Euro ( Euro). Absetzbar sind dann schon 94 Prozent, also bis zu Euro ( Euro). Dieser Anstieg von 2 Prozent pro Jahr sollte eigentlich so weiter gehen, bis die Prozent erreicht sind. 5 Höchstbetrag. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Gekürzter Höchstbetrag. Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf EUR bei Steuerpflichtigen, die. 6 Der Höchst­be­trag ver­min­dert sich auf EUR pro Jahr bei steu­er­pflich­tigen Per­sonen, die. ganz oder teil­weise ohne eigene Auf­wen­dungen einen Anspruch auf die voll­stän­dige oder teil­weise Erstat­tung oder Über­nahme von Krank­heits­kosten haben oder. 7 Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt bis Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu Euro geltend machen. 8 Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt bis Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. 9 Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist ein Höchstbetrag von € oder € vorgesehen (§ 10 Abs. 4 EStG / zusammenveranlagte Ehepartner doppelter Betrag). Höchstbetrag € Im Normalfall (Standardfall) beträgt der Höchstbetrag €. abziehbare vorsorgeaufwendungen 10 Altersvorsorgeaufwendungen, Sonstige Vorsorgeaufwendungen Nach der Begrenzung der Aufwendungen auf den oben genannten Höchstbetrag (nach dem Vergleich. 11